Geschafft! 8hours-Kampagne erreicht 1.028.110 Stimmen
119 Mitglieder des Europäischen Parlamentes unterstützen die Aktion
In der letzten Zeit hat TASSO verstärkt auf die europaweite Kampagne 8hours hingewiesen und alle Tierfreunde um ihre Stimme gebeten. Das Ziel von einer Million Stimmen ist am 3. Januar 2012 wie geplant erreicht worden.
Es dürfte einmalig im Tierschutz sein, in so kurzer Zeit eine solche Menge an Unterschriften für ein Projekt zusammen zu bekommen. Deutschland hat mit knapp 340.000 Stimmen seine Zielvorgabe mehr als verdoppelt. Das ist vor allem dem Einsatz der vielen TASSO-Tierfreunde zu verdanken. Herzlichen Dank dafür!
Das Ergebnis ist ein Signal an die Europäische Union. Der Koordinator des Projektes, Adolfo Sansolini, hat jetzt eine realistische Chance, eine Wende der untragbaren Zustände der Schlachtviehtransporte einzuläuten: "Jetzt können wir unsere Energie auf die Lobbyarbeit bündeln. Das Ergebnis sollte uns die Türen zu den Entscheidungsträgern öffnen können."
TASSO-Newsletter vom 04.01.2012
Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere:
Neue Regelungen seit 1. Januar 2012
Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest.
Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) unter
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
und der Britischen Botschaft
http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/.
Weiterhin bestehen bleibt hingegen das Einreiseverbot für sogenannte „gefährliche Hunde“. Das britische Recht spricht hier allerdings von „Hundetypen“ und nicht von Rassen. Das Verbot gilt für die „Hundetypen“ Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Hunde, die die entsprechenden körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der DEFRA-Website unter dangerous dogs
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/dangerous/.
TASSO-Newsletter vom 07.01.2011
"Das hat er noch nie gemacht"
Ein Leben ohne Hundehaftpflicht
Die Folgen aus der Einstellung "Ich brauche keine Hundehaftpflichtversicherung" erlebt die TASSO-Anwältin Ann-Kathrin Fries leider nur zu häufig in ihrer Kanzlei. Eine ihrer Mandantinnen ist Halterin eines kleinen Mischlingsrüden. Da er bisher nie etwas angestellt oder Ärger mit Artgenossen hatte, hat die Mandantin auf eine Versicherung für ihn verzichtet. Vor kurzem hat der Hund jedoch die Nachbarin heftigst in die Hand gebissen. Zwei Finger wurden so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass die Dame operiert und eine Woche stationär behandelt werden musste. Insgesamt war sie vier Wochen krankgeschrieben. Im Raume standen nun verschiedene Forderungen. Die Nachbarin hat Schmerzensgeld und Schadenersatz wie zum Beispiel Fahrtkosten ins Krankenhaus und zur Reha, Eigenanteil an der Physiotherapie, Notfallgebühr, Anwaltskosten usw. eingeklagt. Der Arbeitgeber der Nachbarin hat angemeldet, dass er die geleistete Lohnfortzahlung erstattet haben möchte und die Krankenkasse fordert die gesamten Behandlungskosten zurück. Mehrere tausend Euro Forderung stehen jetzt im Raum, die zu einem Großteil aus der privaten Tasche der Mandantin bezahlen werden müssen. Mit einer Haftpflichtversicherung wäre ihr das erspart geblieben.
Die beliebte Schuldfrage hat damit nichts zu tun. Wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt, haftet der Haustierhalter also selbst dann, wenn ihn gar keine Schuld trifft! Dennoch muss die Schuldfrage geklärt werden, nämlich die Mitschuld des Verletzten. In der Praxis kommen die Gerichte in den seltensten Fällen zu einer Entscheidung "ganz oder gar nicht". In der Regel wird die Schuld des Verletzten bewertet und die Haftungsquote dementsprechend angepasst.
TASSO-Tipp:
Alle Hundehalter sollten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden, die ihre Tiere verursachen, übernimmt. Achten Sie dabei auf einen möglichst umfassenden Schutz und eine hohe Deckungssumme von z. B. 10 Millionen Euro, um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende gespart zu haben.
Tasso Presse-Mitteilung vom 22.12.2010
Gegen das Aussetzen von Haustieren hilft nur die Registrierungspflicht
Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO appelliert an Politiker: Mit Chip und Registrierung ist der Besitzer fast immer eindeutig feststellbar
Der Mischlingshund lag in hohem Schnee und zitterte vor Kälte, die Katze war vollkommen durchnässt. Nur weil sie rechtzeitig von Mitarbeitern des Tierheims Nürnberg versorgt wurden, haben die beiden Tiere überlebt. Ein Paar hatte beim Spaziergang den Hund an einem abgelegen Zaun des Tierheims entdeckt, die Katze steckte in einer Tasche neben einem Glascontainer. Polizisten brachten das entkräftete Tier ins Tierheim. Wem die beiden Vierbeiner gehören, lässt sich nicht feststellen …
„Immer häufiger kommt es vor, dass sich Besitzer von Haustieren durch einfaches Anbinden oder Abstellen ihrer Verantwortung entziehen“, berichtet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierzentralregister betreibt. „Es ist für sie ja auch völlig gefahrlos: Ist das Tier nicht bei uns oder bei einer anderen Haustierdatenbank registriert, lässt sich der Besitzer nicht ermitteln.“ McCreight plädiert deshalb an Politiker, die allgemeine Registrierungspflicht endlich auf die Tagesordnung zu setzen. So wie es die Schweiz schon vor Jahren gemacht hat. „Seit 2007 müssen dort alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und registriert sein“, erklärt der Tierschützer. „Damit sollen Beißunfälle besser aufgeklärt, Seuchen schneller erkannt und bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden der Besitzer schneller ermittelt werden.“ Welpen müssten spätestens mit drei Monaten einen Chip erhalten, dessen Nummer zusammen mit den Daten des Besitzers registriert wird. „Das Aussetzen von Hunden ist in der Schweiz seitdem erheblich zurückgegangen“, sagt McCreight. „Alle Service-Leistungen von TASSO sind übrigens kostenlos. Tierbesitzer müssen somit für die Registrierung bei uns nichts zahlen.“
TASSO-Newsletter vom 01.10.2010
Hund als Pfand? Das kann doch nicht sein - oder doch?!
Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Da Tiere gemäß § 90a BGB keine Sachen sind, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt das darf.
Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund generell verneint hat, da mittlerweile anerkannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert seien und eine Trennung seelische und körperliche Schmerzen hervorrufen könne, sah das Landgericht Mainz die Sache differenzierter und bejaht grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund dann nicht zurückhalten dürfe, wenn er durch die Trennung von seinem Herrchen oder Frauchen gequält würde.
Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der Tierarzt den Hund herausgeben muss, muss man sich klar machen, dass der Weg zum Gericht mit Kosten verbunden ist und selbst in einem Eilverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Zum anderen befreit dies den Tierhalter auch nicht von seiner Pflicht, die Rechnung zu begleichen.
Sollten Sie auch in die Lage kommen und die Rechnung nicht begleichen können, sprechen Sie den Tierarzt oder die Tierärztin vor der Behandlung darauf an und fragen Sie nach den etwa entstehenden Kosten, um eine Ratenzahlung vereinbaren zu können. "Auch wenn es eine unangenehme Situation ist, sprechen Sie Ihre finanzielle Lage vor der Behandlung offen an, um nicht nur unnötigen Streit und Gerichtskosten, sondern auch ein mögliches Strafverfahren zu vermeiden, ganz zu schweigen von der Situation des Hundes, der bis zur Entscheidung des Gerichts in der Praxis sehnsüchtig auf Sie wartet" so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.
Tasso-Presse-Mitteilung vom 04.05.2010
Keine Sorge bei Auslandsreisen mit Hund oder Katze:
Transponder funktionieren weltweit
Wer mit Hund, Katze oder Frettchen EU-Grenzen passiert, muss für sein Tier den EU-Heimtierausweis mitführen. Vorgeschrieben ist außerdem eine "eindeutige Kennzeichnung". Bis zum 3. Juli 2011 reicht dazu eine Tätowierung, danach ist der vom Tierarzt unter die Haut gesetzte Transponder gesetzlich vorgeschrieben. "Bis dahin sollte man aber nicht warten", empfiehlt Philip McCreight von TASSO, dem europaweit größten Register für Heimtiere. "Denn eine Tätowierung kann verblassen und unleserlich werden, der Transponder dagegen bietet eine eindeutige und nachhaltige Identifizierung." Und die sei nötig, um ein entlaufenes Tier auch im Ausland von TASSO kostenlos ermitteln zu lassen.
Doch trotz Transponder und Registrierung bei TASSO – viele Tierbesitzer fürchten, dass der Chip im Ausland nicht ausgelesen werden könne, so McCreight weiter. "Dafür gibt es aber kaum noch Gründe", sagt der Tierschützer. "Wenn das Lesegerät einwandfrei funktioniert, wird auch der Transponder seine Kennung preisgeben." Dr. Jürgen Bartz, Tierarzt bei der Virbac Tierarzneimittel GmbH in Bad Oldesloe, dem deutschen Marktführer für Tier-Transponder, pflichtet ihm bei: "ISO-Transponder und Lesegeräte unterliegen einer internationalen Norm. Selbst in den USA, die sich dem viele Jahre verschlossen haben, setzt sich der ISO-Standard mittlerweile durch."
Definiert wurde die Normung unter den Codes 11784 und 11785 von der "International Organization for Standardization", kurz ISO. So besteht die ISO-Norm 11784 aus einer 15-stelligen Zahl. Die ersten drei Ziffern kennzeichnen in der Regel das Herkunftsland des Transponders, beispielsweise 276 für Deutschland, 040 für Österreich oder 280 für Italien. Danach folgen der Herstellercode (zum Beispiel 0981 für Datamars oder 0968 für AEG) und eine weltweit einmalige 8-stellige Zahl. "Wurde das Tier bei uns mit diesem Code registriert, können wir im Verlustfall den dazu gehörigen Besitzer abfragen und schließlich kontaktieren", erklärt McCreight. "Das bedeutet auch zwangsläufig, dass Chippen allein gar nichts bringt, wenn das Tier nicht auch bei uns registriert ist. Deshalb sollte jeder Tierbesitzer spätestens vor Reiseantritt eine Registrierung vornehmen beziehungsweise die Einträge in unserer Datenbank checken. Wie alle Leistungen von TASSO ist auch dieser Service natürlich kostenlos."
TASSO-Newsletter vom 21.12.2009
Hessische Rechts-Onlinedatenbank:
Für juristische Laien verständlich dargestellt
Seit September dieses Jahres steht allen interessierten Tierfreunden unter www.tierschutz-urteile.de eine Online-Datenbank des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) zur Verfügung. Dort findet man - gegliedert nach Themengebieten - Fälle und Urteile zu tierschutzrechtlichen Fragen sowie die wichtigsten Gesetze rund um das Tier. "Eine tolle, erste Orientierungshilfe", findet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO. "Die Datenbank ergänzt auf sinnvolle Weise auch unseren Online-Rechtsberatungs-Service unter www.tasso.net".
Kennzeichnung, Tätowierung, Chip, Registrierung - was ist das?
Hier herrschen nach wie vor die größten Missverständnisse.
Von Kennzeichnung spricht man, wenn man ein Tier eindeutig mit einer nur einmal vergebenen Nummer oder Zahlenkombination versieht. Für die Kennzeichnung gibt es zwei Möglichkeiten: Die unter Narkose stattfindende Tätowierung im Ohr oder Schenkel des Tieres oder das vollkommen schmerzlose Chippen.
Die früher gängige Tätowierung wird heute mehr und mehr durch den Mikrochip - auch Transponder genannt - abgelöst. Dabei wird dem Tier mit einer Spritze ein 12 x 2 Millimeter großer Transponder ins Gewebe in die linke Nackenseite (international normierte Stelle) injiziert.
Mit einem Lesegerät, das über den Nacken des Tieres gehalten wird, wird eine Spule im Chip via Radiowellen im Niederfrequenzbereich aktiviert und eine 15-stellige, nur einmal vergebene Nummer wird sichtbar. Der Chip ist entgegen manchen Meinungen vollkommen harmlos und strahlt nicht. Die Kupferspule ist inaktiv und wird nur dann aktiv, wenn ein Lesegerät angehalten wird. Auch ein Wandern des Chips im Körper des Tieres ist äußerst unwahrscheinlich. Schon gar nicht kann der Chip in die Blutbahn oder ins Gehirn gelangen. Die Kennzeichnung durch Chip oder Tätowierung erfolgt beim Tierarzt. Sie ist kostenpflichtig.
Die Kennzeichnung ist wertlos, wenn sie nicht mit den Tier- und Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert wird. Erst beides zusammen, Kennzeichnung und Registrierung, ermöglichen die Identifizierung eines Tieres.
Quelle:
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